DefibCare Servicevereinbarung

Professioneller Service für Ihren Defibtech Defibrillator

Mit unseren Serviceleistungen DefibCare Service und DefibCare für Bestandsgeräte stellen wir sicher, dass Ihr Defibtech Defibrillator dauerhaft einsatzbereit bleibt. Wir übernehmen die Überwachung von Wartungsfristen, sicherheitstechnischen Kontrollen (STK), Software-Updates sowie den rechtzeitigen Austausch von Verbrauchsmaterialien.

1. Leistungsumfang

Im Rahmen der Servicevereinbarung erbringt die Sonnenfeld Handel GmbH – offizieller Defibtech Vertriebs- und Servicepartner in Österreich – insbesondere folgende Leistungen:

  • Überwachung gesetzlicher und technischer Prüffristen
  • Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) im gesetzlich vorgesehenen 2-Jahres-Intervall inklusive Schocktest
  • Erstellung eines Prüfprotokolls und Anbringung einer Prüfplakette
  • Überwachung von Ablaufdaten von Elektroden und Batterien
  • Erinnerung an notwendige Ersatzbeschaffungen
  • 10 % Preisvorteil auf Verbrauchsmaterialien
  • Information über verfügbare Software-Updates und technische Aktualisierungen
  • Möglichkeit der kostenlosen Bereitstellung eines Leihgeräts für die Dauer der sicherheitstechnischen Kontrolle
  • Möglichkeit einer erweiterten Garantie gemäß Punkt 7

2. Vertragsbeginn und Laufzeit

Die Servicevereinbarung beginnt mit Abschluss der Bestellung und gilt auf unbestimmte Zeit. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung ist jeweils zum Ende eines Vertragsjahres (12 Monate ab Vertragsbeginn) möglich.

3. Serviceentgelt und Wertsicherung

Das jährliche Serviceentgelt beträgt derzeit EUR 69,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Defibrillator. Die Sonnenfeld Handel GmbH ist berechtigt, das Serviceentgelt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) der Statistik Austria anzupassen.

4. Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

Die sicherheitstechnische Kontrolle erfolgt in unserem Servicecenter und wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Die STK umfasst insbesondere:

  • Funktionsprüfung des Geräts
  • Kontrolle der Energieabgabe
  • Durchführung eines Schocktests
  • Prüfung der Selbsttestfunktionen
  • Dokumentation der Ergebnisse

5. Kostenloses Leihgerät

Für die Dauer der sicherheitstechnischen Kontrolle stellen wir Ihnen – sofern verfügbar – kostenlos ein einsatzbereites Leihgerät zur Verfügung, damit Ihr Standort während des Prüfzeitraums weiterhin mit einem Defibrillator ausgestattet bleibt. Die Bereitstellung erfolgt nach Maßgabe der aktuellen Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Leihgeräts zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Das Leihgerät bleibt Eigentum der Sonnenfeld Handel GmbH und ist nach Abschluss der Servicearbeiten unverzüglich an uns zurückzusenden.

6. Versandkosten

Im Rahmen der Serviceabwicklung sind mehrere Versandvorgänge erforderlich. Daher fallen zusätzliche Versandkosten an.

Die Versandkosten betreffen insbesondere:

  • den Versand des Leihgeräts an Sie,
  • den Rückversand Ihres geprüften Defibrillators an Sie.

Die Kosten für

  • die Einsendung Ihres Defibrillators an unser Servicecenter sowie
  • die Rücksendung des Leihgeräts an uns

tragen Sie direkt bei der Aufgabe des Pakets.

Bei DefibCare für Bestandsgeräte fallen diese Versandkosten unmittelbar nach Abschluss der Servicevereinbarung an. Beim DefibCare Service für neu erworbene Defibrillatoren entstehen Versandkosten erstmals bei der ersten sicherheitstechnischen Kontrolle, in der Regel nach zwei Jahren.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Versandbedingungen.

7. Garantieverlängerung

Im Rahmen der Servicevereinbarung kann – abhängig von Alter, technischem Zustand und Ergebnis der sicherheitstechnischen Kontrolle – eine erweiterte Garantie auf Ihren Defibtech Defibrillator gewährt werden. Die Gewährung einer erweiterten Garantie erfolgt freiwillig und liegt im Ermessen der Sonnenfeld Handel GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung oder Fortführung einer Garantieverlängerung besteht nicht. Die Garantieverlängerung ist kein wesentlicher Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs. Auch wenn keine Garantieverlängerung gewährt oder fortgeführt wird, bleibt das vereinbarte Serviceentgelt für die übrigen Serviceleistungen unverändert geschuldet.

8. Voraussetzungen für Bestandsgeräte

Bei bereits vorhandenen Defibtech Defibrillatoren, die nicht bei der Sonnenfeld Handel GmbH erworben wurden, setzt die Aufnahme in das Serviceprogramm eine erfolgreiche technische Erstprüfung voraus.

Sollten dabei Mängel festgestellt werden, die eine sichere Verwendung oder eine Garantieverlängerung ausschließen, informieren wir Sie über die erforderlichen Maßnahmen.

9. Haftung

Die Haftung der Sonnenfeld Handel GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie ergänzend nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10. Änderungen der Servicevereinbarung

Die Sonnenfeld Handel GmbH behält sich vor, diese Servicevereinbarung aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben, technischer Anforderungen oder des Leistungsumfangs.

Über wesentliche Änderungen werden Kunden rechtzeitig informiert.

11. Ergänzende Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ergänzend zu dieser Servicevereinbarung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12. Anbieter

Sonnenfeld Handel GmbH

Offizieller Vertriebs- und Servicepartner von Defibtech in Österreich
www.defib.at
E-Mail: info@defib.at